Art. 1 Abs. 2 IVöB
- TVR 2000 Nr. 30
Begründungspflicht für Entscheide im öffentlichen Beschaffungswesen. Zuschlagskriterien Lehrlingsausbildung und Referenzen
Begründungspflicht für Entscheide im öffentlichen Beschaffungswesen. Zuschlagskriterien Lehrlingsausbildung und Referenzen