Art. 11 lit. d IVöB
- TVR 2017 Nr. 21
Unbefangenheit der Beschaffungsstellen im Vergabeverfahren; Gewichtung des Preises und Preiskurve; Qualität und Erfahrung des Anbieters, Referenzen
Unbefangenheit der Beschaffungsstellen im Vergabeverfahren; Gewichtung des Preises und Preiskurve; Qualität und Erfahrung des Anbieters, Referenzen