Art. 87 IVV
- TVR 2013 Nr. 26
Eine ausserordentlich Rente setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus; Revisionstatbestand der zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in der Schweiz
Eine ausserordentlich Rente setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus; Revisionstatbestand der zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in der Schweiz