Art. 22 Abs. 1 OHG
- RBOG 2014 Nr. 25
Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz; keine zwingende Kürzung im Vergleich zur zivilrechtlichen Genugtuung
Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz; keine zwingende Kürzung im Vergleich zur zivilrechtlichen Genugtuung