Art. 58 Abs. 1 aBV
- RBOG 1996 Nr. 27
Der Grundsatz des fairen Verfahrens ist nicht verletzt, wenn ein urteilender Richter und der das Urteil begründende Gerichtsschreiber nicht an sämtlichen vorangegangenen Beweiserhebungen mitwirkten
- RBOG 1996 Nr. 34
Ausstandsgründe sind unverzüglich geltend zu machen