Art. 58 Abs. 1 aBV

  • RBOG 1996 Nr. 27

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens ist nicht verletzt, wenn ein urteilender Richter und der das Urteil begründende Gerichtsschreiber nicht an sämtlichen vorangegangenen Beweiserhebungen mitwirkten

  • RBOG 1996 Nr. 34

    Ausstandsgründe sind unverzüglich geltend zu machen