§ 142 StG
- TVR 2011 Nr. 35
Das Recht von Erben auf Einsicht in die Steuerakten des Erblassers; Zuständigkeit der Kantonalen Steuerverwaltung als Entscheidbehörde
Das Recht von Erben auf Einsicht in die Steuerakten des Erblassers; Zuständigkeit der Kantonalen Steuerverwaltung als Entscheidbehörde