§ 4 Abs. 3 VerantwG

Entscheide

  • TVR 2025 Nr. 10

    Staatshaftung bei Änderung von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren; wesentliche Amtspflichtverletzung und Vorsatz; ausseramtliche Entschädigung an anwaltlich vertretenes Gemeinwesen.