Art. 2 Abs. 2 lit. c DSG
Entscheide
- RBOG 2022 Nr. 13
Kein Recht auf Auskunft bei einem Zusammenhang des Auskunftsbegehrens mit einem hängigen Straf- oder Zivilverfahren; Pflicht der um Auskunft begehrenden Partei, unter diesen Umständen die herausverlangten Dokumente genau zu bezeichnen