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Art. 2 Abs. 2 lit. c DSG

Entscheide

  • RBOG 2022 Nr. 13

    Kein Recht auf Auskunft bei einem Zusammenhang des Auskunftsbegehrens mit einem hängigen Straf- oder Zivilverfahren; Pflicht der um Auskunft begehrenden Partei, unter diesen Umständen die herausverlangten Dokumente genau zu bezeichnen

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