Art. 35 GestG (Aufgehoben)
- RBOG 2006 Nr. 9
Vorgehen bei an verschiedenen Orten eingereichten identischen Klagen
- RBOG 2004 Nr. 16
Der Eintritt der Rechtshängigkeit bestimmt sich nach kantonalem Recht
Vorgehen bei an verschiedenen Orten eingereichten identischen Klagen
Der Eintritt der Rechtshängigkeit bestimmt sich nach kantonalem Recht