Art. 35
- RBOG 2004 Nr. 16
Der Eintritt der Rechtshängigkeit bestimmt sich nach kantonalem Recht
- RBOG 2006 Nr. 09
Vorgehen bei an verschiedenen Orten eingereichten identischen Klagen
Der Eintritt der Rechtshängigkeit bestimmt sich nach kantonalem Recht
Vorgehen bei an verschiedenen Orten eingereichten identischen Klagen