Art. 9 Abs. 2 VZG
- RBOG 2010 Nr. 02
Keine unentgeltliche Prozessführung für Kosten der neuen Schätzung im Hinblick auf die Grundstücksverwertung
Keine unentgeltliche Prozessführung für Kosten der neuen Schätzung im Hinblick auf die Grundstücksverwertung