Art. 9 Abs. 2 VZG
- RBOG 2010 Nr. 02Keine unentgeltliche Prozessführung für Kosten der neuen Schätzung im Hinblick auf die Grundstücksverwertung 
Keine unentgeltliche Prozessführung für Kosten der neuen Schätzung im Hinblick auf die Grundstücksverwertung