§ 25 Abs. 2 SHV
- TVR 2013 Nr. 14
Einstellung der Unterstützung bei Wegfall der Bedürftigkeit, Parteientschädigung bzw. unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Rekursverfahren
Einstellung der Unterstützung bei Wegfall der Bedürftigkeit, Parteientschädigung bzw. unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Rekursverfahren