§ 42 RLV
- TVR 2012 Nr. 42
Zuständigkeit für die Festsetzung der Entlöhnung der Lehrkräfte, Einreihung einer ausländischen Lehrkraft mit anerkanntem Ausbildungsabschluss
Zuständigkeit für die Festsetzung der Entlöhnung der Lehrkräfte, Einreihung einer ausländischen Lehrkraft mit anerkanntem Ausbildungsabschluss