Art. 13 IVG
- TVR 2018 Nr. 37
Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung für eine Orthesebehandlung bei Plattfüssen als Geburtsgebrechen
Kostenübernahme durch die Invalidenversicherung für eine Orthesebehandlung bei Plattfüssen als Geburtsgebrechen