Art. 39 IVG
- TVR 2013 Nr. 26
Eine ausserordentlich Rente setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus; Revisionstatbestand der zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in der Schweiz
- TVR 2011 Nr. 31
Der Anspruch auf eine ausserordentliche Invalidenrente setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus