Art. 5 Abs 3 BV

  • RBOG 2004 Nr. 01

    Fristerstreckung durch einen juristischen Mitarbeiter der Gerichtskanzlei: Keine Berufung auf den Vertrauensschutz, wenn sich aus dem Gesetz klar ergibt, dass die angesetzte Frist nicht erstreckbar ist

  • RBOG 2023 Nr. 48

    Formelle Rügen, die vor Vorinstanz hätten vorgebracht werden können, sind im Berufungsverfahren nicht mehr zu hören.