Art. 5 Abs 3 BV
- RBOG 2004 Nr. 1
Fristerstreckung durch einen juristischen Mitarbeiter der Gerichtskanzlei: Keine Berufung auf den Vertrauensschutz, wenn sich aus dem Gesetz klar ergibt, dass die angesetzte Frist nicht erstreckbar ist
- RBOG 2023 Nr. 48
Formelle Rügen, die vor Vorinstanz hätten vorgebracht werden können, sind im Berufungsverfahren nicht mehr zu hören.