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Art. 9 BV

  • RBOG 2006 Nr. 24

    Keine Verletzung des Grundsatzes "ne bis in idem", wenn ein Sachverhalt sowohl im ordentlichen Strafprozess als auch im Privatstrafverfahren behandelt, aber jeweils unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt wird

  • RBOG 2023 Nr. 30

    Keine Pflicht, rechtskundige Personen darauf hinzuweisen, dass die versäumte Handlung innert der Wiederherstellungsfrist nachzuholen ist.

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