Art. 13 ATSG

  • TVR 2010 Nr. 27

    Bestimmung des Wohnsitzes im Bereich des ELG

  • TVR 2011 Nr. 31

    Der Anspruch auf eine ausserordentliche Invalidenrente setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus