Art. 17 Abs. 1 ATSG

  • TVR 2013 Nr. 26

    Eine ausserordentlich Rente setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus; Revisionstatbestand der zwischenzeitlichen Wohnsitznahme in der Schweiz

  • TVR 2011 Nr. 31

    Der Anspruch auf eine ausserordentliche Invalidenrente setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus