§ 21 RSV
- TVR 2012 Nr. 7
Missbräuchliche Kündigung, rechtliches Gehör, Entschädigung
- TVR 2011 Nr. 36
Missbräuchliche Kündigung: das in der RSV ausdrücklich vorgegebene Vorgehen bei einer Kündigung wegen mangelhafter Leistung und mangelhaftem Verhalten muss eingehalten werden
- TVR 2005 Nr. 42
Kündigung ohne Fristansetzung zur positiven Veränderung