Art. 90 Abs. 3ter SVG
- RBOG 2025 Nr. 44
Kein zwingender Anspruch auf Unterschreitung der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bei Anwendung von Art. 90 Abs. 3ter SVG
Kein zwingender Anspruch auf Unterschreitung der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bei Anwendung von Art. 90 Abs. 3ter SVG