Art. 11 Abs. 1 aOHG
- RBOG 1998 Nr. 17
Die Opfer einer in der Schweiz begangenen Straftat haben auch bei Wohnsitz im Ausland Anspruch auf einen Vorschuss für die Entschädigung
- RBOG 1995 Nr. 26
Oertliche Zuständigkeit für Entschädigungsansprüche nach dem Opferhilfegesetz