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Art. 11 Abs. 1 aOHG

  • RBOG 1998 Nr. 17

    Die Opfer einer in der Schweiz begangenen Straftat haben auch bei Wohnsitz im Ausland Anspruch auf einen Vorschuss für die Entschädigung

  • RBOG 1995 Nr. 26

    Oertliche Zuständigkeit für Entschädigungsansprüche nach dem Opferhilfegesetz

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