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Art. 137 Abs. 2 (Art. 145 aZGB) ZGB

  • RBOG 1998 Nr. 1

    Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsprozess: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens nach Ablauf der einjährigen Anpassungsfrist; Anforderungen an den Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • RBOG 1996 Nr. 1

    Weist eine Partei mit ausserkantonalem Wohnsitz die Steuerbelastung nicht nach, nimmt der Richter bei den vorsorglichen Massnahmen eine Schätzung vor

  • RBOG 1995 Nr. 1

    Steuerschulden sind bei vorsorglichen Massnahmen grundsätzlich in den betreibungsrechtlichen Notbedarf einzurechnen; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 2

  • RBOG 1997 Nr. 1

    Aufteilung des Überschusses im vorsorglichen Massnahmeverfahren nach Art. 145 ZGB; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 2

  • RBOG 1994 Nr. 2

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen während des Scheidungsverfahrens bei Konkubinat

  • RBOG 1997 Nr. 2

    Ein Manko darf den erwerbstätigen, unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht belasten, solange er mehrheitlich zum Gesamteinkommen beiträgt

  • RBOG 2001 Nr. 2

    Keine Indexierung von Unterhaltsbeiträgen im Massnahme- und Eheschutzverfahren

  • RBOG 2002 Nr. 3

    Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren und Eheschutz: Bei knappen finanziellen Verhältnissen sind die Steuern nicht oder nur teilweise in das Existenzminimum einzurechnen; Praxisänderung

  • RBOG 1995 Nr. 3

    Im Rahmen vorsorglicher Massnahmen muss bei einer Anweisung nach Art. 177 ZGB die Pfändungsbeschränkung nur berücksichtigt werden, soweit es um rückständige Unterhaltsbeiträge geht

  • RBOG 2003 Nr. 3

    Massgebende Richtlinien zur Ermittlung des Existenzminimums

  • RBOG 2005 Nr. 4

    Das Schicksal eines Prozesskostenvorschusses

  • RBOG 2002 Nr. 4

    Berücksichtigung der Ausgaben für die Krankenkasse bei Berechnung des Existenzminimums

  • RBOG 2001 Nr. 4

    Berücksichtigung des 13. Monatslohns bei der Festlegung von Unterhaltsbeiträgen

  • RBOG 2003 Nr. 4

    Existenzminimum: Kein pauschaler Zuschlag

  • RBOG 2005 Nr. 5

    Vorsorgliche Massnahmen und Eheschutz: Eheliche Schulden können im Notbedarf nur berücksichtigt werden, wenn der Gesamtbedarf der getrennt lebenden Familie gedeckt ist

  • RBOG 2000 Nr. 5

    Kinderzulagen sind bei Entscheiden betreffend Eheschutz (Art. 175 ZGB) und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 137 Abs. 2 ZGB) nicht in die Einkommens- und Überschussberechnung einzubeziehen; sie sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu bezahlen, was sich ohne weiteres auch aus Art. 285 Abs. 2 ZGB ergibt.

  • RBOG 2002 Nr. 5

    Schicksal eines Eheschutzbegehrens, wenn sich die Parteien anlässlich ihrer Anhörung auf ein gemeinsames Scheidungsbegehren einigen

  • RBOG 2003 Nr. 5

    Wohnkosten bei Getrenntleben; veränderter Mietzins als Abänderungsgrund

  • RBOG 2005 Nr. 6

    Anrechnung eines hypothetischen Einkommens

  • RBOG 2003 Nr. 6

    Erwerbstätigkeit der Ehefrau bei Betreuungspflichten gegenüber Kindern

  • RBOG 2005 Nr. 7

    Abänderung eines Ehetrennungsurteils mittels vorsorglicher Massnahmen während des Scheidungsverfahrens

  • RBOG 2003 Nr. 7

    Örtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht für vorsorgliche Massnahmen bei in Deutschland hängigem Scheidungsprozess

  • RBOG 1998 Nr. 9

    Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung

  • RBOG 1997 Nr. 12

    Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar

  • RBOG 1996 Nr. 14

    Im voraus zuviel bezahlte Alimente sind auf laufende Unterhaltsforderungen nur anzurechnen, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, keine Schenkungsabsicht vorlag und die Beitragspflicht regelmässig erfüllt wurde

  • RBOG 1998 Nr. 18

    Keine Kautionspflicht für vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Prozessen

  • RBOG 2000 Nr. 27

    Geltung und Abänderbarkeit vorsorglicher Massnahmen nach Art. 137 Abs. 2 ZGB während des Berufungsverfahrens

  • RBOG 2002 Nr. 30

    Im erstinstanzlichen Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen können auch noch in der Replik bzw. Duplik zusätzliche oder modifizierte Anträge gestellt werden

  • RBOG 2008 Nr. 42

    Anwesenheit von Drittpersonen bei Einvernahmen von Zeugen und Parteien in eherechtlichen Verfahren; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 33

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