Art. 145 aZGB (Stand vom 10.12.1907)

  • RBOG 1998 Nr. 18

    Keine Kautionspflicht für vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Prozessen

  • RBOG 1998 Nr. 09

    Die nicht richterlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung

  • RBOG 1998 Nr. 01

    Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsprozess: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens nach Ablauf der einjährigen Anpassungsfrist; Anforderungen an den Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • RBOG 1997 Nr. 12

    Die richterliche Anweisung an den Schuldner stellt keine richterliche Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung dar

  • RBOG 1997 Nr. 02

    Ein Manko darf den erwerbstätigen, unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht belasten, solange er mehrheitlich zum Gesamteinkommen beiträgt

  • RBOG 1997 Nr. 01

    Aufteilung des Überschusses im vorsorglichen Massnahmeverfahren nach Art. 145 ZGB; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 2

  • RBOG 1996 Nr. 14

    Im voraus zuviel bezahlte Alimente sind auf laufende Unterhaltsforderungen nur anzurechnen, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, keine Schenkungsabsicht vorlag und die Beitragspflicht regelmässig erfüllt wurde

  • RBOG 1996 Nr. 01

    Weist eine Partei mit ausserkantonalem Wohnsitz die Steuerbelastung nicht nach, nimmt der Richter bei den vorsorglichen Massnahmen eine Schätzung vor

  • RBOG 1995 Nr. 03

    Im Rahmen vorsorglicher Massnahmen muss bei einer Anweisung nach Art. 177 ZGB die Pfändungsbeschränkung nur berücksichtigt werden, soweit es um rückständige Unterhaltsbeiträge geht

  • RBOG 1995 Nr. 01

    Steuerschulden sind bei vorsorglichen Massnahmen grundsätzlich in den betreibungsrechtlichen Notbedarf einzurechnen; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 2

  • RBOG 1994 Nr. 02

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen während des Scheidungsverfahrens bei Konkubinat