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Art. 145 aZGB (Stand vom 10.12.1907)

  • RBOG 2000 Nr. 05

    Kinderzulagen sind bei Entscheiden betreffend Eheschutz (Art. 175 ZGB) und vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren (Art. 137 Abs. 2 ZGB) nicht in die Einkommens- und Überschussberechnung einzubeziehen; sie sind zusätzlich zu den Unterhaltsbeiträgen zu bezahlen, was sich ohne weiteres auch aus Art. 285 Abs. 2 ZGB ergibt.

  • RBOG 2000 Nr. 27

    Geltung und Abänderbarkeit vorsorglicher Massnahmen nach Art. 137 Abs. 2 ZGB während des Berufungsverfahrens

  • RBOG 2001 Nr. 02

    Keine Indexierung von Unterhaltsbeiträgen im Massnahme- und Eheschutzverfahren

  • RBOG 2001 Nr. 04

    Berücksichtigung des 13. Monatslohns bei der Festlegung von Unterhaltsbeiträgen

  • RBOG 2002 Nr. 03

    Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren und Eheschutz: Bei knappen finanziellen Verhältnissen sind die Steuern nicht oder nur teilweise in das Existenzminimum einzurechnen; Praxisänderung

  • RBOG 2002 Nr. 04

    Berücksichtigung der Ausgaben für die Krankenkasse bei Berechnung des Existenzminimums

  • RBOG 2002 Nr. 05

    Schicksal eines Eheschutzbegehrens, wenn sich die Parteien anlässlich ihrer Anhörung auf ein gemeinsames Scheidungsbegehren einigen

  • RBOG 2002 Nr. 30

    Im erstinstanzlichen Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen können auch noch in der Replik bzw. Duplik zusätzliche oder modifizierte Anträge gestellt werden

  • RBOG 2003 Nr. 03

    Massgebende Richtlinien zur Ermittlung des Existenzminimums

  • RBOG 2003 Nr. 04

    Existenzminimum: Kein pauschaler Zuschlag

  • RBOG 2003 Nr. 05

    Wohnkosten bei Getrenntleben; veränderter Mietzins als Abänderungsgrund

  • RBOG 2003 Nr. 06

    Erwerbstätigkeit der Ehefrau bei Betreuungspflichten gegenüber Kindern

  • RBOG 2003 Nr. 07

    Örtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht für vorsorgliche Massnahmen bei in Deutschland hängigem Scheidungsprozess

  • RBOG 2005 Nr. 04

    Das Schicksal eines Prozesskostenvorschusses

  • RBOG 2005 Nr. 05

    Vorsorgliche Massnahmen und Eheschutz: Eheliche Schulden können im Notbedarf nur berücksichtigt werden, wenn der Gesamtbedarf der getrennt lebenden Familie gedeckt ist

  • RBOG 2005 Nr. 06

    Anrechnung eines hypothetischen Einkommens

  • RBOG 2005 Nr. 07

    Abänderung eines Ehetrennungsurteils mittels vorsorglicher Massnahmen während des Scheidungsverfahrens

  • RBOG 2008 Nr. 42

    Anwesenheit von Drittpersonen bei Einvernahmen von Zeugen und Parteien in eherechtlichen Verfahren; Präzisierung von RBOG 1989 Nr. 33

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