§ 195 StPO
- RBOG 2007 Nr. 37
Legitimation zur Berufung im Strafprozess: Auch wer möglichst lange im Strafvollzug bleiben möchte, ist zur Berufung legitimiert
Legitimation zur Berufung im Strafprozess: Auch wer möglichst lange im Strafvollzug bleiben möchte, ist zur Berufung legitimiert