§ 86 Abs. 4 aStPO (TG)
- RBOG 2006 Nr. 43
Die Verletzung der Aufklärungspflichten führt nicht zwingend zur Unverwertbarkeit einer Einvernahme
- RBOG 2001 Nr. 43
Fehlerhafte Einvernahme des Opfers vor Gericht; Verwirkung der Rüge
Die Verletzung der Aufklärungspflichten führt nicht zwingend zur Unverwertbarkeit einer Einvernahme
Fehlerhafte Einvernahme des Opfers vor Gericht; Verwirkung der Rüge