§ 219 Abs. 1 StPO
- RBOG 2003 Nr. 31
Zuständigkeit des Obergerichts als Revisionsinstanz auch betreffend im Berufungsverfahren nicht angefochtener/unbeurteilt gebliebener Punkte
Zuständigkeit des Obergerichts als Revisionsinstanz auch betreffend im Berufungsverfahren nicht angefochtener/unbeurteilt gebliebener Punkte