§ 55 Abs. 2 aStPO (TG)
- RBOG 1996 Nr. 37
Kein Anspruch des Opfers auf amtliche Verteidigung bei Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren
- RBOG 1997 Nr. 46
Amtliche Vertretung eines bedürftigen Opfers: Bei der Berechnung der Bedürftigkeit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Ehegatten des Opfers miteinzubeziehen