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§ 55 Abs. 2 StPO

  • RBOG 1996 Nr. 37

    Kein Anspruch des Opfers auf amtliche Verteidigung bei Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren

  • RBOG 1997 Nr. 46

    Amtliche Vertretung eines bedürftigen Opfers: Bei der Berechnung der Bedürftigkeit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Ehegatten des Opfers miteinzubeziehen

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