§ 217 aStPO (TG)
- RBOG 1996 Nr. 43
Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Verletzung des Verteidigungsrechts unterliegt zeitlichen Schranken
Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Verletzung des Verteidigungsrechts unterliegt zeitlichen Schranken