§ 53 Abs. 2 aStPO (TG)
- RBOG 1996 Nr. 35
Der Strafantragsteller ist nicht Partei des Strafverfahrens; Begriff der "notwendigen Kosten" des Geschädigten
Der Strafantragsteller ist nicht Partei des Strafverfahrens; Begriff der "notwendigen Kosten" des Geschädigten