§ 58 aStPO (TG)

  • RBOG 2001 Nr. 28

    Im Strafprozess sind die Dolmetscherkosten vom Staat zu tragen

  • RBOG 2002 Nr. 33

    Kostenauflage bei Verfahrenseinstellung

  • RBOG 2002 Nr. 34

    Bei Schadenersatzforderungen wirkt sich ein Überklagen auf die Entschädigung des Opfervertreters aus