§ 58 aStPO (TG)
- RBOG 2001 Nr. 28
Im Strafprozess sind die Dolmetscherkosten vom Staat zu tragen
- RBOG 2002 Nr. 33
Kostenauflage bei Verfahrenseinstellung
- RBOG 2002 Nr. 34
Bei Schadenersatzforderungen wirkt sich ein Überklagen auf die Entschädigung des Opfervertreters aus