§ 58 Abs. 1 aStPO (TG)
- RBOG 2000 Nr. 30
Im Adhäsionsverfahren ist bei der Festlegung der Parteientschädigung des mit dem Verurteilten verwandten Opfers, dessen Genugtuungsforderung überhöht war, § 75 Abs. 2 und 3 ZPO analog anwendbar
- RBOG 2001 Nr. 42
Tod des Angeklagten: Schicksal der Kosten der privaten Verteidigung und der Zivilansprüche