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§ 58 Abs. 1 StPO

  • RBOG 2000 Nr. 30

    Im Adhäsionsverfahren ist bei der Festlegung der Parteientschädigung des mit dem Verurteilten verwandten Opfers, dessen Genugtuungsforderung überhöht war, § 75 Abs. 2 und 3 ZPO analog anwendbar

  • RBOG 2001 Nr. 42

    Tod des Angeklagten: Schicksal der Kosten der privaten Verteidigung und der Zivilansprüche

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