§ 197 aStPO (TG)
- RBOG 2000 Nr. 31
Eine vollständige Rechtsmittelbelehrung ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtskraft eines Urteils
- RBOG 1994 Nr. 38
Berufungserklärung bereits nach Zustellung des Urteilsdispositivs
Eine vollständige Rechtsmittelbelehrung ist Voraussetzung für den Eintritt der Rechtskraft eines Urteils
Berufungserklärung bereits nach Zustellung des Urteilsdispositivs