§ 38 Abs. 1 aStPO (TG)
- RBOG 2008 Nr. 30
Zustellung von Vorladungen in Österreich
- RBOG 2010 Nr. 33
Eine schriftliche Vorladung kann nur schriftlich aufgehoben werden
Zustellung von Vorladungen in Österreich
Eine schriftliche Vorladung kann nur schriftlich aufgehoben werden