Art. 39 Abs. 1 StGB
- RBOG 2008 Nr. 26
Umwandlung von gemeinnütziger Arbeit; Freiheits- statt Geldstrafe, wenn diese nur den Ehegatten treffen würde
Umwandlung von gemeinnütziger Arbeit; Freiheits- statt Geldstrafe, wenn diese nur den Ehegatten treffen würde