Art. 173 Ziff. 1, 2 StGB
- RBOG 2020 Nr. 21
Ausnahmsweise kann bei der üblen Nachrede für den Vorwurf einer strafbaren Handlung der Wahrheitsbeweis ohne Verurteilung erbracht werden; Verfahrenseinstellung erfolgte zu Recht.
- RBOG 1996 Nr. 26
Ehrverletzung: Aufsichtsbeschwerde als aussergesetzlicher Rechtfertigungsgrund; Dritter im Sinne des Gesetzes