Art. 289 StGB
Entscheide
- RBOG 2024 Nr. 26
Die Beschlagnahme des gesamten Tierbestands eines Tierhalters durch das Veterinäramt seines Wohnortkantons erstreckt sich auch auf Tiere, die sich ausserhalb des Wohnortkantons befinden.
Die Beschlagnahme des gesamten Tierbestands eines Tierhalters durch das Veterinäramt seines Wohnortkantons erstreckt sich auch auf Tiere, die sich ausserhalb des Wohnortkantons befinden.