Art. 251 StGB
- RBOG 2015 Nr. 19
Keine Geschädigtenstellung des Aktionärs bei Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung zufolge falscher Buchhaltung der Aktiengesellschaft
Keine Geschädigtenstellung des Aktionärs bei Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung zufolge falscher Buchhaltung der Aktiengesellschaft