Art. 63 aStGB (Stand vom 21.12.1937)
- RBOG 1994 Nr. 12
Abklärung der persönlichen Verhältnisse bei geringen Bussen
- RBOG 2000 Nr. 13
Die im Auszug des ADMAS-Registers aufgeführten Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsrecht dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, selbst wenn die entsprechenden Verurteilungen aus dem Strafregister nicht mehr ersichtlich sind