Art. 18 StGB
- RBOG 2006 Nr. 20
Eventualvorsatz; schlagen und treten mehrere Täter auf ein wehrloses, am Boden liegendes Opfer ein, nehmen sie dessen Tod in Kauf
- RBOG 2006 Nr. 22
Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge, den ein alkoholisierter Lenker verursacht
- RBOG 2001 Nr. 24
Sorgfaltspflichtverletzung durch Unterlassung