§ 5 Abs. 4 VRG
- TVR 2014 Nr. 1
Ausstandsbegehren gegen Regierungsrat und Kantonstierarzt. Nichtbegründung eines Ausstandsentscheids; Amtsgeheimnisverletzung durch Rechtshilfe unter Verwaltungsbehörden.
Ausstandsbegehren gegen Regierungsrat und Kantonstierarzt. Nichtbegründung eines Ausstandsentscheids; Amtsgeheimnisverletzung durch Rechtshilfe unter Verwaltungsbehörden.