§ 76 Abs. 3 VRG
Entscheide
- TVR 2024 Nr. 11
Ausseramtliche Entschädigung im Rekursverfahren; Voraussetzung der schwierigen Rechtsfrage; keine Beschwerdelegitimation des Rechtsvertreters.
Ausseramtliche Entschädigung im Rekursverfahren; Voraussetzung der schwierigen Rechtsfrage; keine Beschwerdelegitimation des Rechtsvertreters.