§ 76 Abs. 1 VRG
- TVR 2018 Nr. 10
Kostenvorschuss im Rekursverfahren
- VG.2022.99
Verrechnung von Aufwand der Gemeinde für die externe juristische Unterstützung.
Kostenvorschuss im Rekursverfahren
Verrechnung von Aufwand der Gemeinde für die externe juristische Unterstützung.