§ 47 Abs. 1 VRG
- TVR 2000 Nr. 9
Unbeschränktes Novenrecht vor der Steuerrekurskommission
- TVR 2017 Nr. 29
Kognition der Rekursinstanz; Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Kürzung von Sozialhilfeleistungen
Unbeschränktes Novenrecht vor der Steuerrekurskommission
Kognition der Rekursinstanz; Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei der Kürzung von Sozialhilfeleistungen