Art. 117 OR
- RBOG 2001 Nr. 19
Provisorische Rechtsöffnung für einen unterschriftlich anerkannten Kontokorrentauszug, wenn das Konto nach der Schuldanerkennung weitergeführt wird
Provisorische Rechtsöffnung für einen unterschriftlich anerkannten Kontokorrentauszug, wenn das Konto nach der Schuldanerkennung weitergeführt wird