Art. 398 Abs. 2 OR
Entscheide
- RBOG 2023 Nr. 19
Keine Haftung mangels Verletzung einer anerkannten Regel der tiermedizinischen Wissenschaft; kein Abstellen auf ein Gutachten, das sich auf eine nicht einschlägige Lehrmeinung abstützt
Keine Haftung mangels Verletzung einer anerkannten Regel der tiermedizinischen Wissenschaft; kein Abstellen auf ein Gutachten, das sich auf eine nicht einschlägige Lehrmeinung abstützt