Art. 33 OR
- RBOG 1996 Nr. 6
Bindung des Bauherrn an die Genehmigung der Schlussrechnung durch den Architekten; Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel
Bindung des Bauherrn an die Genehmigung der Schlussrechnung durch den Architekten; Tragweite der Ungewöhnlichkeitsregel