Art. 552 OR
- RBOG 2010 Nr. 17
Subsidiäre persönliche Haftung und Betreibung des Kollektivgesellschafters für eine Schuld der Gesellschaft; erfolglose Betreibung der Kollektivgesellschaft
Subsidiäre persönliche Haftung und Betreibung des Kollektivgesellschafters für eine Schuld der Gesellschaft; erfolglose Betreibung der Kollektivgesellschaft