Art. 337 c Abs. 3 OR
- RBOG 2005 Nr. 16
Für die Bestimmung der Strafzahlung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung ist nicht die Anzahl Monatslöhne, sondern die Höhe der Entschädigung massgebend
Für die Bestimmung der Strafzahlung wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung ist nicht die Anzahl Monatslöhne, sondern die Höhe der Entschädigung massgebend