Art. 336 c Abs. 1 lit. b und Abs. 2 OR
- RBOG 1997 Nr. 7
Ein Kuraufenthalt, der medizinisch nicht zwingend indiziert ist, fällt nicht unter die kündigungsrechtliche Sperrfrist
Ein Kuraufenthalt, der medizinisch nicht zwingend indiziert ist, fällt nicht unter die kündigungsrechtliche Sperrfrist