Art. 205 OR
- RBOG 2005 Nr. 13
Verwirkung des Rechts auf Wandelung durch Gebrauch der mangelhaften Sache; grobes Verschulden oder arglistiges Handeln des Verkäufers
Verwirkung des Rechts auf Wandelung durch Gebrauch der mangelhaften Sache; grobes Verschulden oder arglistiges Handeln des Verkäufers